Durchgeführt hat die Untersuchung die unabhängige Juristin und Expertin für Ethik-Fragen im Fussball, Dr. Mirjam Koller-Trunz. Sie ist unter anderem Ethik- und Disziplinarinspektorin für die UEFA und Schiedsrichterin am Schweizer Sportgericht. Koller-Trunz hat aktive und ehemalige Spielerinnen, ehe malige Mitarbeitende und die drei von den Vorwürfen betroffenen Personen befragt. Die Untersuchung hat keine Verstösse gegen das Ethik-Statut von Swiss Olympic festgestellt. Auch liegen keine arbeits- oder strafrechtlich relevanten Tatbestände vor.
«Wir sind froh, dass die unabhängige Untersuchung nun Klarheit geschaffen hat», sagt Vorstandsmit glied Doris Keller. «Der Bericht gibt uns die Chance, unsere Strukturen weiter zu verbessern, das Be wusstsein für ethische Fragen zu schärfen und konkrete Massnahmen umzusetzen.»
Untersuchungsbericht beurteilt die einzelnen Vorwürfe
Bezüglich des Präsidenten hält der Untersuchungsbericht fest, dass er nicht gegen das Ethik-Statut verstossen hat, auch wenn die untersuchte Bemerkung im Trainingslager von einzelnen Spielerinnen als unangemessen wahrgenommen wurde. Er sei zudem nie zuvor durch vergleichbare Äusserungen aufgefallen.
Bei den beiden anderen von den Vorwürfen betroffenen Personen stellt der Untersuchungsbericht fest, dass sie weder als Vereinsmitglieder noch vertraglich dem Ethik-Statut unterstellt seien. Unabhängig davon konnte beim Generalsekretär kein Ethik-Verstoss festgestellt werden. Die Untersuchung ergab, dass er die Wohnungen grundsätzlich nur mit Zustimmung der Spielerinnen betrat. Einzelne Ausnah men konnten jedoch nicht mit letzter Sicherheit ausgeschlossen werden.
Beim ehemaligen Mitglied der Sportkommission fand die Untersuchung keine hinreichenden Beweise für einen Ethik-Verstoss. Zudem habe dessen Verhalten gegenüber den aktuellen Spielerinnen kein unzulässiges Abhängigkeitsverhältnis begründet.
Vorstand setzt umfassendes Massnahmenpaket um
Der Bericht schlägt mehrere Massnahmen vor. Der Vorstand hat beschlossen, sämtliche Empfehlungen umzusetzen. Dazu gehören:
- Die Geltung des Ethik-Statuts wird auf alle für den Verein tätigen Personen ausgeweitet und gilt künftig nicht mehr nur für Mitglieder. Zusätzlich wird ein Verhaltenskodex für alle im Verein tätigen Personen erarbeitet.
- Für alle im Verein tätigen Personen werden künftig obligatorische Sensibilisierungsveranstaltun gen zum Umgang mit jungen Athletinnen durchgeführt.
- Die Spielerinnen werden noch systematischer über die verfügbaren internen und externen Anlauf stellen informiert.
- Der Zutritt zu den Wohnungen von Spielerinnen bedarf neu der schriftlichen Zustimmung.
- Die Rollen der Mitglieder der Sportkommission sowie der externen Beraterinnen und Berater wer den künftig in einem Pflichtenheft klar geregelt. Zudem werden Leitlinien für Kontakte mit Spiele rinnen erlassen.
Der Vorstand hat zudem beschlossen, dass die betreffende Person künftig nicht mehr der Sportkom mission angehört.
Nichteintretensentscheide bei Swiss Sport Integrity
GC Frauenfussball hat die Vorwürfe zusätzlich der unabhängigen Meldestelle für Ethik-Verstösse von Swiss Sport Integrity gemeldet. Diese kam zu ähnlichen Schlüssen und entschied, auf die Meldung nicht einzutreten.
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Doris Keller
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Erreichbarkeit: 20. August 2026, 10.00 bis 12.00 Uhr
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