Die Auslosung für die 2. Runde des UEFA Women’s Europa Cup hat ergeben: GC Frauenfussball trifft auf die Frauen von Ajax Amsterdam. Damit wartet auf die Zürcherinnen ein Gegner von internationalem Format.
Das Hinspiel wird am Mittwoch, 8. Oktober 2025, um 19:00 Uhr im Letzigrund angepfiffen. Das Rückspiel (geplant), eine Woche später: Am Donnerstag, 16. Oktober um 19:30 Uhr. Für die Spielerinnen von GC ist es die ideale Gelegenheit, vor heimischem Publikum ein starkes Resultat vorzulegen.
INFOS:
Der Ticketvorverkauf läuft ab sofort. Eintrittskarten sind sowohl online über den Ticketshop als auch an der Abendkasse erhältlich.
Eintrittspreise für dieses Spiel:
- Normaleintritt: CHF 15.-
- Ermässigt: CHF 5.- (SeniorInnen, Studierende, SchülerInnen)
- Saisonkarten-InhaberInnen: CHF 10.- (gültig für Saisonkarten (inkl. VIP) des GC Frauenfussball sowie des Männerteams des Grasshopper Club Zürich)
- IV-BezügerInnen & Kinder bis 6 Jahre: KOSTENLOS
Sektoren, Parkplätze und VIP
- Es wird nur der Sektor A offen sein.
- Parkplätze: Der Parkplatz "Schlachthof" bleibt geschlossen. Umliegend sind blaue Zonen und das Parking Letzipark verfügbar.
- Für VIP-Saisonkarten-Inhaber ist der Letzigrund-VIP in der UEFA Competition nicht zugänglich.
TV und Stream
Es wird wieder einen Stream geben. Mehr Infos dazu hier im Web oder auf Social Media bei unseren Kanälen
Medien / Akkreditierung
Für Medienvertreterinnen und -vertreter* besteht ab sofort die Möglichkeit, sich für das Spiel zu akkreditieren.
Damit eine Akkreditierung beantragt werden kann, muss sich das Medienunternehmen vorgängig bei der SFL einen Zugang zum System ausstellen lassen. Dies geschieht bis maximal 72 Stunden vor Kickoff über die Adresse accreditation[at]sfl.ch. Diejenigen Medienunternehmen, die im Verlauf der vergangenen Saison bei einem SFL-Klub eine Akkreditierung beantragten, wurden bereits im System erfasst und von der SFL mit den entsprechenden Zugangsdaten beliefert.
Nach der Erfassung durch die SFL kann das Medienunternehmen für die einzelnen Mitarbeitenden personalisierte Konten erstellen. Dabei ist die Erfassung der Kontaktdaten und eines Fotos zwingend erforderlich. Sind alle Angaben erfasst, wird für die Person eine ID erstellt, die in der eigens konzipierten App «SFL Accred» gespeichert und abgerufen werden kann. Der Link zum Download der App wird durch die SFL mit der Erfassung des Medienunternehmens mitgeteilt.
Anschliessend wird diese Anfrage direkt vom betreffenden Heimklub bearbeitet und beantwortet. Der Heimklub stellt bei Annahme der Anfrage die Bestätigung aus und übermittelt – unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit – direkt die Informationen zu den beantragten Dienstleistungen (Zugangsberechtigungen, Sitzplatz, Information zum Parking, WLAN-Zugang usw.).
Die Deadline für die Anfrage wird vom Heimklub festgelegt und bewegt sich zwischen 48 und 24 Stunden vor Kickoff. Bei späteren Änderungen an einer bestätigten Akkreditierung z.B. wegen eines Personalwechsels erfolgt eine direkte Meldung an die Medienabteilung des Heimklubs.
Der Entscheid über eine Annahme oder Ablehnung der Akkreditierungsanfrage liegt in der Hoheit des angefragten Heimklubs. Akzeptiert werden grundsätzlich nur Medienschaffende, die einem anerkannten Medienverband angehören und einen konkreten Arbeitsauftrag vorweisen können.
Am Spieltag können Medienschaffende mit einer bestätigten Akkreditierungsanfrage ab dem Zeitpunkt der Öffnung des Mediencenters mit der ID in der App «SFL Accred» ihre Zugangsberechtigung in Form eines ausgedruckten Ausweises in Empfang nehmen. Der Zugang ist nur gewährt, wenn eine Bestätigung des Heimklubs vorliegt. Presse- und Journalistenausweise gelten nicht automatisch als Akkreditierungen und befähigen nicht zum Eintritt ins Stadion.
Bei Fragen zum neuen Akkreditierungssystem steht die SFL unter accreditation[at]sfl.ch gerne zur Verfügung.
Hinweis an Fotografen zu Rechten an Bewegtbildern:
Mit der Akkreditierung als Fotograf ist es einzig und allein gestattet, Spielbilder in Form von Einzelbildern zu erstellen. Sie berechtigt nicht dazu, Spielbilder in Form von videoähnlichen Fotostrecken oder in Form von Videos zu erstellen. Zuwiderhandlungen werden rechtlich verfolgt.
